(April 2021)

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern (Hotelaufnahmevertrag) sowie für die zeitweise Überlassung von Tagungs-, Konferenz-, Bankett- und (sonstigen) Veranstaltungsflächen (Veranstaltungsvertrag) der Hotel VierJahreszeiten GmbH & Co. KG (H4JZ) zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, wie Tagungen, Konferenzen, Seminaren, Familien- und sonstigen Feiern und anderer Veranstaltungen und alle damit verbundenen, für den Kunden erbrachten, weiteren Lieferungen und Leistungen, insbesondere die gastronomische Versorgung durch die H4JZ.

2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedin­gungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der H4JZ ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Der Hotelaufnahmevertrag und der Veranstaltungsvertrag kommen jeweils durch Auftragsbestätigung der H4JZ nach Buchungsanfrage des Kunden zustande.

2. Vertragspartner sind die H4JZ und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden erteilt, haftet der Dritte der H4JZ gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Infor­mationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

3. Die H4JZ kann vom Kunden und /oder vom Dritten eine angemessene Vorauszah­lung und/oder Sicherheitsleistung (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.

4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Flächen und sons­tigen Räume und/oder deren Nutzung zu anderen als in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der H4JZ.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1. Die H4JZ ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistun­gen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten und die von ihm in Anspruch ge­nommenen Leistungen nach den geltenden bzw. vereinbarten Preisen der H4JZ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der H4JZ gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestell­ten Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstige von den Veran­staltungsteilnehmern veranlasste Kosten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer ein. Über­schreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Mo­nate und erhöht sich der von der H4JZ allgemein für derartige Leistungen berech­nete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5 %, anheben.

4. Die Preise können von der H4JZ auch dann geändert werden, wenn

a) im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der H4JZ oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und das Hotel dem zustimmt;

b) bei Abschluss eines Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der Ver­anstaltungsteilnehmer, der Leistung der H4JZ und/oder der Veranstaltungsdauer des Kunden wünscht und die H4JZ dem zustimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer vereinbart, kann die H4JZ für Veranstaltungen, die über 24.00 Uhr hinausgehen, zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Personal, berechnen.

5. Rechnungen der H4JZ sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungs­verzug ist die H4JZ berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugs­zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Der H4JZ bleibt die Geltendmachung eines hö­heren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die H4JZ eine Mahngebühr von € 5,- erheben.

6. Die H4JZ ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden in der H4JZ aufgelaufenen Forderungen, durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der H4JZ aufrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN /

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER H4JZ

1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit der H4JZ geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die H4JZ der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadens­ersatzansprüche von der H4JZ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der H4JZ in Textform ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt die H4JZ einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die H4JZ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinan­spruchnahme der Leistung. Die H4JZ hat die Einnahmen aus anderweitiger Ver­mietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die H4JZ die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in im Fall des Rücktritts von weniger als 24 h vor Vertragsbeginn verpflichtet mindestens 90% des vertraglichen Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Für Veranstaltungsverträge gilt darüber hinaus:

1. Ist das Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt oder stimmt die H4JZ einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vertraglich ausdrück­lich ausgewiesenen Flächen- und Raumkosten aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Waren die Flächen- und Raumkosten im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann die H4JZ bei einem Rücktritt den auf die Flächen- /Raumkosten entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Einnahmen aus etwaiger anderweitiger Vermietung der Flächen / Räume hat die H4JZ anzurechnen.

2. Tritt der Kunde bis 13 Wochen vor der Veranstaltung vom Vertrag zurück entstehen keine Stornierungskosten. Tritt der Kunde nach Ablauf der 13. Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück ist die H4JZ berechtigt, folgende Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen:

– 12-9 Wochen vor der Veranstaltung Flächen-/Raumkosten zzgl. 30 % des Verzehrumsatzes

– 8-5 Wochen vor der Veranstaltung Flächen-/Raumkosten zzgl. 50% des Verzehrumsatzes

– 4-2 Wochen vor der Veranstaltung Flächen-/Raumkosten zzgl. 80% des Verzehrumsatzes

– ab 1 Woche vor der Veranstaltung Flächen-/Raumkosten zzgl. 90% des Verzehrumsatzes

3. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis zzgl. 50% des Menüpreises als Pauschalausfall für Getränke und/oder Tagungspauschale pro Person der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für den Verzehr noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstal­tungsangebotes zugrunde gelegt und ebenfalls davon 50% für den Getränkeausfall berechnet. Wurde noch keine Tagungspauschale vereinbart, wird die preiswerteste Pauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch das H4JZ zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der H4JZ steht der Nachweis eines höhe­ren Schadens frei.

V. RÜCKTRITT DER H4JZ

1. Sofern dem Kunden ein Optionsrecht eingeräumt wurde, ist die H4JZ berechtigt, nach Ende der vereinbarten Option vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern, Flächen / Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der H4JZ die Buchung in angemessener Frist nicht endgültig bestätigt.

2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheits­leistung nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist die H4JZ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die H4JZ berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere von der H4JZ nicht zu vertretende Umstände die Er­füllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer, Flächen / Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

– die H4JZ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der H4JZ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der H4JZ zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 4 vorliegt;

– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

– die Verpflichtungen gemäß Ziffer VII Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß er­füllt sind oder die Erfüllung der H4JZ nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewie­sen wurden;

– die H4JZ von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der H4JZ nicht ausgleicht oder keine ausrei­chende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der H4JZ gefähr­det erscheinen;

– ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet wurde oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat;

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

4. Die H4JZ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. AN- UND ABREISE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen / Räume, es sei denn, die H4JZ hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Flächen / Räume schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten An­reisetages

zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des verein­barten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine späte­re Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die H4JZ das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprü­che herleiten kann. Der H4JZ steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer der H4JZ spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die H4JZ über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen gülti­gen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, der H4JZ nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG DES KUNDEN

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, -Gegenstände befin­den sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsflächen bzw. in der H4JZ. Die H4JZ übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der H4JZ. Die gesetzliche Haftung nach § §701 ff. BGB bleibt davon unberührt.

2. Die Anbringungen von Dekorationsmaterial oder ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Zimmer, Flächen / Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der H4JZ und kön­nen von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, min­destens in Höhe der Mietkosten für die genutzten Flächen, vom Kunden geschul­det wird. Vom Kunden zurückgelassener Abfall kann auf Kosten des Kunden von der H4JZ entsorgt werden.

3. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

4. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schrift­liche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Kork­geld berechnet.

5. Der Kunde verpflichtet sich das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss, darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Ho­tels zu beeinträchtigen.

6. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inven­tar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.

VIII. HAFTUNG DER H4JZ, VERJÄHRUNG

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der H4JZ auftreten, wird sich die H4JZ auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft der H4JZ einen Mangel anzuzeigen, so tritt insbesondere ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Die H4JZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Die H4JZ haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kar­dinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung der H4JZ darüber hinaus für jeden Scha­densfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den ver­traglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000.000,- für Sachschäden und auf max. € 100.000,- für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegren­zungen und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzli­chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der H4JZ, seiner gesetzlichen Vertre­ter oder leitenden Angestellten beruhen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzan­sprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Er­füllungsgehilfen der H4JZ. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Für eingebrachte Sachen haftet die H4JZ dem Kunden bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,-. Geld und Wert­gegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von € 10.000,- versichert. Die H4JZ empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der H4JZ Anzeige erstattet.

7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelpark­platz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Ver­wahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der H4JZ. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die H4JZ nicht, soweit die H4JZ, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätes­tens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der H4JZ geltend gemacht werden.

8. Weckaufträge werden von der H4JZ mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenser­satzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden und / oder Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die H4JZ übernimmt die Zustel­lung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

10. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Die H4JZ ist berechtigt, nach spätestens dreimonatiger Aufbewah­rungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorbezeichneten Sa­chen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der H4JZ.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz der H4JZ zuständige Gericht. So­fern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das für den Sitz der H4JZ zuständige Gericht. Die H4JZ ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Ge­richtsstand des Kunden anhängig zu machen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die ge­setzlichen Vorschriften.